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   VK Brandenburg, 29.08.2002 - VK 45/02   

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VK Brandenburg, 29.08.2002 - VK 45/02 (https://dejure.org/2002,18210)
VK Brandenburg, Entscheidung vom 29.08.2002 - VK 45/02 (https://dejure.org/2002,18210)
VK Brandenburg, Entscheidung vom 29. August 2002 - VK 45/02 (https://dejure.org/2002,18210)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Berücksichtigung eines Skontoangebots als bedingter Preisnachlass; Voraussetzungen eines Angebotsausschlusses auf Grund enthaltener Bedingung; Voraussetzungen eines Angebotsausschlusses auf Grund fehlender geforderter Angaben und Nachweise; Anforderungen ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Eignung: nur gesicherte Erkenntnisse dürfen bei der Eignungsprüfung verwertet werden

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Betriebe der öffentlichen Hand als Bewerber/Bieter

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2003, 307 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (12)

  • VK Brandenburg, 26.03.2002 - VK 4/02

    Umlagerung einer Siedlungsabfalldeponie

    Auszug aus VK Brandenburg, 29.08.2002 - VK 45/02
    Auf Antrag der Antragstellerin stellte die Vergabekammer in dem Nachprüfungsverfahren VK 4/02 mit Beschluss vom 26.03.2002 unter anderem diesen Verstoß fest und gab dem Auftraggeber auf, er dürfe den Zuschlag nicht an die Beigeladene zu 3. erteilen und müsse die Wertung unter Beachtung der in dem Beschluss vom 26.03.2002 dargelegten Rechtsauffassung der Vergabekammer wiederholen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die eingereichten Schriftsätze und die Vergabeakten sowie auf den Beschluss der Vergabekammer in dem Nachprüfungsverfahren VK 4/02 vom 26.03.2002 Bezug genommen.

    Der nach §§ 100 Abs. 1, 127 Nr. 1 GWB i.V.m. § 2 Nr. 4 und § 3 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) mit 5 Mio. vorgeschriebene Schwellenwert ist, wie von der Vergabekammer schon im Beschluss vom 26.03.2002 zum Nachprüfungsverfahren VK 4/02 festgestellt, bei dem vom Auftraggeber geschätzten Auftragswert von über 11 Mio. überschritten (a.a.O., S. 6, A.2.).

    Die von ihr gemäß § 107 Abs. 2 S. 1 GWB behauptete Verletzung des auch sie als Bieterin schützenden § 25 Nr. 1, 2 und Nr. 3 Abs. 3 VOB/A erscheint nach dem Vortrag der Antragstellerin unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung der Vergabekammer im Beschluss vom 26.03.2002 im Nachprüfungsverfahren VK 4/02 möglich.

    Die Vergabekammer hat bereits in ihrem Beschluss vom 26.03.2002 zum ersten Nachprüfungsverfahren VK 4/02 hinsichtlich der zugrunde liegenden Ausschreibung festgestellt (a.a.O., S. 13), dass es sich bei dem Skontoangebot der Beigeladenen zu 3. um einen bedingten Preisnachlass handelt, der nach Ziff. 3.4 der vom Auftraggeber nach den der Ausschreibung zugrunde gelegten Bewerbungsbedingungen EVM (B) BwB/E, Stand September 2000, nicht gewertet werden darf.

    Schon in ihrem Beschluss VK 4/02 vom 26.03.2002 hat die Vergabekammer festgestellt, dass der Hinweis der Antragstellerin in ihrem Angebot ausreicht, ihre Urkalkulation für den Fall der Auftragserteilung nachzureichen (a.a.O., S. 17).

    Andererseits wird zu Gunsten der Beigeladenen zu 3. deren Skontoangebot ins Feld geführt (Seite 30 zu Ziffer 3.2. am Ende), dessen Wertung, wie schon von der Vergabekammer festgestellt (siehe bereits Beschluss der Vergabekammer vom 26.03.2002 zum ersten Nachprüfungsverfahren VK 4/02, S. 13; ferner siehe oben A.II.), unzulässig ist.

    Inhaltlich hat sie hinsichtlich der vergaberechtlichen Zulässigkeit, des Nachweises der Genehmigung zur Einzugsgebietserweiterung der Deponie X angeregt, die Akten des OLG Brandenburg Verg W 3/02 zum Beschwerdeverfahren der Beigeladenen zu 3. gegen den Beschluss der Vergabekammer VK 4/02 vom 26.03.2002 beizuziehen.

  • BayObLG, 19.03.2002 - Verg 2/02

    Unvollständige Angaben im Angebot - Ausschluss des Unternehmens von Wertung

    Auszug aus VK Brandenburg, 29.08.2002 - VK 45/02
    Daraus lässt sich ableiten, dass ein Angebot, das unter einen Vorbehalt oder eine Bedingung gestellt wird, deren Erfüllung vom Bieter selbst abhängig ist, nur dann von der Wertung ausgeschlossen werden kann, wenn die Verbindlichkeit des Angebots nicht mehr gewährleistet ist und der Bieter sich noch nachträglich entscheiden könnte, ob er im Wettbewerb bleiben will (VÜA Bayern, Beschluss vom 01.06.1995 ­ VÜA 4/95, abgedruckt in: Fischer/Noch, Entscheidungssammlung Europäisches Vergaberecht IV 1.2, S. 12 f.; vgl. auch BayObLG, Beschluss vom 19.03.2002, VergabeR 2002, 252, 253 f.).

    Die von der Beigeladenen zu 3. angeführte Entscheidung des BayObLG (Beschluss vom 19.03.2002, VergabeR 2002, 252, 253 f.) führt zu keinem anderen Ergebnis.

    Ob § 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 3 VOB/A den zwingenden Ausschluss unvollständiger Angebote fordert, hat auch das BayObLG gerade offen gelassen und wie hier auf die Verletzung der Chancengleichheit der übrigen Bieter im Wettbewerb abgestellt (VergabeR 2002, 252, 253 zu lit. b am Ende).

  • OLG Brandenburg, 03.08.1999 - 6 Verg 1/99

    Leistung nicht eindeutig beschrieben: Auftraggeber muss nachbessern!

    Auszug aus VK Brandenburg, 29.08.2002 - VK 45/02
    Der Antragstellerin steht insoweit ein subjektives Recht auf ausreichende Dokumentation des Vergabeverfahrens zu, worin die wesentlichen Entscheidungen im Vergabeverfahren enthalten sein müssen (OLG Brandenburg, Beschluss v. 03.08.1999 ­ 6 Verg 1/99 ­, S. 34 f.).
  • BVerwG, 09.03.1990 - 7 C 21.89

    Abfallentsorgungsanlage - Planfeststellung für Anlagen-Zulassung -

    Auszug aus VK Brandenburg, 29.08.2002 - VK 45/02
    Daran ändert sich nichts, wenn im Einzelfall Deponiebetreiber, die mit dem Deponiebetrieb privatwirtschaftliche Zwecke verfolgen, mit solchen, die keine privatwirtschaftlichen, sondern gemeinnützige Zwecke verfolgen, im Wettbewerb stehen (BVerwGE 85, 44, 46 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 21.01.2002 - Verg 45/01

    Verlängerung der Suspensivwirkung der Beschwerde bis zur Beschwerdeentscheidung

    Auszug aus VK Brandenburg, 29.08.2002 - VK 45/02
    Diese Erwägung widerspricht der Systematik der Wertung nach § 25 VOB/A. Denn Fragen besserer Eignung haben auf der letzten Wertungsstufe nach § 25 Nr. 3 VOB/A außer Betracht zu bleiben (BGH, Urteil vom 08.09.1998, NJW 1998, 3644, 3645 f.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.01.2002, VergabeR 2002, 282, 284).
  • OLG Hamm, 11.01.1991 - 25 U 59/90

    Verschulden bei Vertragsverhandlungen; Auswahl des Vertragspartners bei

    Auszug aus VK Brandenburg, 29.08.2002 - VK 45/02
    Zwar kann die Eignung eines Bieters auch dann entfallen, wenn der einzige Mitarbeiter des Bieters mit einer erforderlichen Qualifikation wegfällt (OLG Hamm, Urteil vom 06.12.1995, BauR 1996, 243, 244 sowie Urteil vom 11.01.1991, BauR 1992, 70, 71).
  • OLG Hamm, 06.12.1995 - 25 U 66/94

    Verlängerung der Bindefrist - Ungeeignetheit des Bieters

    Auszug aus VK Brandenburg, 29.08.2002 - VK 45/02
    Zwar kann die Eignung eines Bieters auch dann entfallen, wenn der einzige Mitarbeiter des Bieters mit einer erforderlichen Qualifikation wegfällt (OLG Hamm, Urteil vom 06.12.1995, BauR 1996, 243, 244 sowie Urteil vom 11.01.1991, BauR 1992, 70, 71).
  • OLG Brandenburg, 24.05.2002 - Verg W 3/02

    Keine Auferlegung der außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens auf den

    Auszug aus VK Brandenburg, 29.08.2002 - VK 45/02
    Inhaltlich hat sie hinsichtlich der vergaberechtlichen Zulässigkeit, des Nachweises der Genehmigung zur Einzugsgebietserweiterung der Deponie X angeregt, die Akten des OLG Brandenburg Verg W 3/02 zum Beschwerdeverfahren der Beigeladenen zu 3. gegen den Beschluss der Vergabekammer VK 4/02 vom 26.03.2002 beizuziehen.
  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 109/96

    Begründung einer Vergabeentscheidung

    Auszug aus VK Brandenburg, 29.08.2002 - VK 45/02
    Diese Erwägung widerspricht der Systematik der Wertung nach § 25 VOB/A. Denn Fragen besserer Eignung haben auf der letzten Wertungsstufe nach § 25 Nr. 3 VOB/A außer Betracht zu bleiben (BGH, Urteil vom 08.09.1998, NJW 1998, 3644, 3645 f.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.01.2002, VergabeR 2002, 282, 284).
  • BGH, 26.10.1999 - X ZR 30/98

    Erteilung des Zuschlags nach öffentlicher Ausschreibung

    Auszug aus VK Brandenburg, 29.08.2002 - VK 45/02
    Ein Auftraggeber darf aber seine Entscheidungen im Vergabeverfahren nicht auf ungeprüfte Gerüchte bzw. nicht von ihm selbst verifizierte Tatsachenmitteilungen bzw. Warnungen über die Geschäftstätigkeit bzw. Liquidität eines Bieters stützen (BGH, Urteil vom 26.10.1999, NJW 2000, 661, 662).
  • OLG Hamburg, 21.01.2000 - 1 Verg 2/99

    Beurteilungsspielraum hinsichtlich der Eignung eines Bieters

  • VGH Bayern, 29.01.1991 - 22 C 89.3391
  • VK Niedersachsen, 04.09.2009 - VgK-37/09

    Nachprüfungsverfahren hinsichtlich der Rechtmäßigkeit eines Vergabeverfahrens für

    Ein Beurteilungsfehler liegt insbesondere auch dann vor, wenn der Auftraggeber von dem ihm eingeräumten Beurteilungsspielraum gar keinen Gebrauch macht, weil er diesen nicht mit einer eigenen Abwägungsentscheidung ausfüllt (vgl. VK Brandenburg, Beschluss vom 25.08.2002, Az.: VK 45/02).

    Vielmehr genügen zumindest grundsätzlich bereits solche Referenzen, die belegen, dass ein Bewerber bereits Aufgaben ausgeführt hat, die im technischen Bereich und hinsichtlich der Organisation der nachgefragten Leistung einen etwa gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen (OLG Düsseldorf, B. v. 26.11.2008 - Az.: VII-Verg 54/08; B. v. 06.03.2008 - Az.: Verg 53/07; 1. VK Sachsen, B. v. 31.01.2007 - Az.: 1/SVK/124-06 ; B. v. 21.07.2005 - Az.: 1/SVK/076-05 ; VK Brandenburg, B. v. 25.8.2002 - Az.: VK 45/02; VK Südbayern, B. v. 21.04.2009 - Az. Z3-3-3104-1-09-02/09).

  • VK Schleswig-Holstein, 26.10.2004 - VK-SH 26/04

    Ausschluss wegen wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens

    Hierfür gibt es vorliegend indes ebenso keine Anhaltspunkte wie für einen Beurteilungsfehler, der dann vorliegt, wenn der Auftraggeber von dem ihm eingeräumten Beurteilungsspielraum gar keinen Gebrauch macht, weil er diesen nicht mit einer eigenen Abwägungsentscheidung ausfüllt (vgl. VK Brandenburg, Beschluss vom 25.08.2002, VK 45/02).
  • VK Sachsen, 20.04.2010 - 1/SVK/008-10

    Definition zwingender "Soll"-Vorgaben und Hinweise zur Zertifizierung

    Ein Beurteilungsfehler liegt in Form eines Ermessensausfalls in Anlehnung an die im Verwaltungsrecht zu unbestimmten Rechtsbegriffen mit Beurteilungsspielräumen entwickelten Grundsätze unter anderem auch dann vor, wenn der Auftraggeber von dem ihm eingeräumten Beurteilungsspielraum gar keinen Gebrauch macht, weil er diesen nicht mit einer eigenen Abwägungsentscheidung ausfüllt (VK Brandenburg, B. v. 25.8.2002 - Az.: VK 45/02; VK Lüneburg, B. v. 18.10.2005 - Az.: VgK-47/2005; VK Niedersachsen, B. v. 04.09.2009 - Az.: VgK-37/2009; B. v. 11.02.2009 - Az.: VgK-56/2008; VK Schleswig-Holstein, B. v. 12.02.2010 - Az.: VK-SH 27/09; B. v. 28.11.2006 - Az.: VK-SH 25/06).
  • VK Bund, 11.09.2015 - VK 1-84/15

    Nachprüfungsverfahren: Sprechstundenbedarf

    Auch die Rechtsprechungszitate der ASt betreffen Eignungsanforderungen (2. Vergabekammer des Bundes, Beschlüsse vom 4. Oktober 2012, VK 2-86/12, und vom 10. Dezember 2003, VK 2-116/03, VK Brandenburg, Beschluss vom 29. August 2002, VK 45/02).
  • VK Südbayern, 21.04.2009 - Z3-3-3194-1-09-02/09

    "Vorsorgliche Rüge" künftigen fehlerhaften Handelns möglich?

    In der Rechtssprechung ist es unstrittig, dass Vergleichbarkeit nicht Gleichheit bedeutet, sondern dass ein Bewerber bereits Aufgaben ausgeführt hat, die im technischen Bereich und hinsichtlich der Organisation der nachgefragten Leistung einen etwa gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen müssen (OLG Düsseldorf, B. v. 06.03.2008 - Az.: Verg 53/07; 1. VK Sachsen, B. v. 31.01.2007 - Az.: 1/SVK/124-06; B. v. 21.07.2005 - Az.: 1/SVK/076-05; VK Brandenburg, B. v. 25.8.2002 - Az.: VK 45/02).
  • VK Niedersachsen, 18.10.2005 - VgK-47/05

    Vergabe von Entsorgungsdienstleistungen; Mangelnde Zuverlässigkeit bei

    Ein Beurteilungsfehler liegt insbesondere auch dann vor, wenn der Auftraggeber von dem ihm eingeräumten Beurteilungsspielraum gar keinen Gebrauch macht, weil er diesen nicht mit einer eigenen Abwägungsentscheidung ausfüllt (vgl. VK Brandenburg, Beschluss v. 25.08.2002, Az.: VK 45/02).
  • VK Niedersachsen, 11.02.2009 - VgK-56/08

    Ausschluss der Bewerbung des Bieters durch den Auftraggeber aufgrund seiner

    Ein Beurteilungsfehler liegt insbesondere auch dann vor, wenn der Auftraggeber von dem ihm eingeräumten Beurteilungsspielraum gar keinen Gebrauch macht, weil er diesen nicht mit einer eigenen Abwägungsentscheidung ausfüllt (vgl. VK Brandenburg, Beschluss vom 25.08.2002, Az.: VK 45/02).
  • VK Baden-Württemberg, 08.11.2002 - 1 VK 54/02

    Wann liegt ein Teillos vor?

    Anlässlich dieser Ausschreibung haben die Ast 3 im Verfahren 1 VK 45/02 und die Ast 2 im Verfahren 1 VK 46/02 die Kammer angerufen, die Anträge jedoch nach Aufhebung der Ausschreibung zurückgenommen.
  • VK Bremen, 04.06.2003 - VK 6/03

    Zur Gleichwertigkeit eines Nebenangebotes

    Es ist insoweit anerkannt, daß dem Beigeladenen seine Aufwendungen zur Rechtsverfolgung nicht zu erstatten sind, wenn er das Nachprüfungsverfahren nicht wesentlich gefördert hat (VK Brandenburg vom 29.08.2002, Az.: VK 45/02; VK Bund vom 05.09.2002, Az.: VK 268/02).
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